Referentenentwurf zur Neuregelung des Vergütungsrechts

Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Jus­tiz plant eine Neu­re­ge­lung des Ver­gü­tungs­rechts für Vor­mün­der und Betreu­er. Die Neu­re­ge­lung soll auch zu einer Ent­las­tung von Betreu­ungs­ge­rich­ten und Betreu­ern bei­tra­gen. Not­wen­dig ist eine Neu­re­ge­lung des Ver­gü­tungs­rechts drin­gend, nach­dem der Gesetz­ge­ber die nicht mehr zeit­ge­mä­ße Ver­gü­tung

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Neuer Blog Betreuung. Ethik. Psychiatrie.

Ab sofort wer­den wir in regel­mä­ßi­gen Abstän­den Bei­trä­ge zu The­men des Betreu­ungs- und Unter­brin­gungs­rechts in unse­rem neu­en Blog Betreu­ung. Ethik. Psych­ia­trie. (www.betreuung-ethik-psychiatrie.de) zur Ver­fü­gung stel­len. Die Bei­trags­funk­ti­on die­ser Inter­­net-Sei­­te wer­den wir damit künf­tig nur noch für Ankün­di­gun­gen in Zusam­men­hang mit

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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz nimmt von umstrittener Garantie-Vereinbarung Abstand

Wir hat­ten an die­ser Stel­le über die Absicht der Behör­de für Jus­tiz und Ver­brau­cher­schutz berich­tet, einen rechts­wid­ri­gen Ver­trag mit ein­zel­nen beruf­li­chen Betreue­rin­nen und Betreu­ern schlie­ßen zu wol­len, der gegen Haus­halts­mit­tel in Höhe von 85.000,00 € inner­halb eines Jah­res die Abnah­me

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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz will rechtswidrige Verträge mit Berufsbetreuern schließen

Heim­lich, still und lei­se plant die Ham­bur­ger Behör­de für Jus­tiz und Ver­brau­cher­schutz zum 01.09.2023 den skan­da­lö­sen Abschluss eines Ver­tra­ges zur Ver­ein­ba­rung einer “Über­nah­me­ga­ran­tie von Betreu­ungs­fäl­len” mit ein­zel­nen beruf­li­chen Betreue­rin­nen und Betreu­ern. Die Ver­trags­neh­mer sol­len Haus­halts­mit­tel in Höhe von bis zu

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Landessozialgericht bestätigt Anspruch auf 24-stündige 1:1‑Betreuung im sozialgerichtlichen Eilverfahren

Mit Beschluss vom 22.03.2023 bestä­tigt der 4. Senat des Lan­des­so­zi­al­ge­richts Ham­burg im Ver­fah­ren L 4 SO 13/23 B ER D den Anspruch auf die 24-stün­­di­­ge 1:1‑Betreuung bei feh­len­den Ein­rich­tun­gen zur geschlos­se­nen Lang­zeit­un­ter­brin­gung im sozi­al­ge­richt­li­chen Eil­ver­fah­ren. Es über­wie­ge das Inter­es­se des

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Die tägliche 24-stündige 1:1‑Betreuung als alternative Versorgungsform bei fehlenden Einrichtungen zur geschlossenen Langzeitunterbringung

In der aktu­ell erschie­ne­nen 1. Aus­ga­be der Betreu­ungs­recht­li­chen Pra­xis (BtPrax) 2023 — Zeit­schrift für sozia­le Arbeit, gut­ach­ter­li­che Tätig­keit und Rechts­an­wen­dung in der Betreu­ung ist ein Auf­satz zum The­ma “Die täg­li­che 24-stün­­di­­ge 1:1‑Betreuung als alter­na­ti­ve Ver­sor­gungs­form bei feh­len­den Ein­rich­tun­gen zur geschlos­se­nen

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