Zum 01.01.2023 ist das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft getreten. Das Jahr 2023 steht damit ganz im Lichte von stärkerer Selbstbestimmung und höherer Qualität in der rechtlichen Betreuung. Die neuen betreuungsrechtlichen Vorschriften sind nunmehr in den §§ 1814 ff. BGB geregelt.
Neues Vormundschafts- und Betreuungsrecht