Behörde für Justiz und Verbraucherschutz nimmt von umstrittener Garantie-Vereinbarung Abstand

Wir hat­ten an die­ser Stel­le über die Absicht der Behör­de für Jus­tiz und Ver­brau­cher­schutz berich­tet, einen rechts­wid­ri­gen Ver­trag mit ein­zel­nen beruf­li­chen Betreue­rin­nen und Betreu­ern schlie­ßen zu wol­len, der gegen Haus­halts­mit­tel in Höhe von 85.000,00 € inner­halb eines Jah­res die Abnah­me

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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz will rechtswidrige Verträge mit Berufsbetreuern schließen

Heim­lich, still und lei­se plant die Ham­bur­ger Behör­de für Jus­tiz und Ver­brau­cher­schutz zum 01.09.2023 den skan­da­lö­sen Abschluss eines Ver­tra­ges zur Ver­ein­ba­rung einer “Über­nah­me­ga­ran­tie von Betreu­ungs­fäl­len” mit ein­zel­nen beruf­li­chen Betreue­rin­nen und Betreu­ern. Die Ver­trags­neh­mer sol­len Haus­halts­mit­tel in Höhe von bis zu

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