Zum 01.01.2023 ist das Gesetz zur Reform des Vor­mund­schafts- und Betreu­ungs­rechts in Kraft getre­ten. Das Jahr 2023 steht damit ganz im Lich­te von stär­ke­rer Selbst­be­stim­mung und höhe­rer Qua­li­tät in der recht­li­chen Betreu­ung. Die neu­en betreu­ungs­recht­li­chen Vor­schrif­ten sind nun­mehr in den §§ 1814 ff. BGB gere­gelt.

Neu­es Vor­mund­schafts- und Betreu­ungs­recht

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