Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Jus­tiz plant eine Neu­re­ge­lung des Ver­gü­tungs­rechts für Vor­mün­der und Betreu­er. Die Neu­re­ge­lung soll auch zu einer Ent­las­tung von Betreu­ungs­ge­rich­ten und Betreu­ern bei­tra­gen.

Not­wen­dig ist eine Neu­re­ge­lung des Ver­gü­tungs­rechts drin­gend, nach­dem der Gesetz­ge­ber die nicht mehr zeit­ge­mä­ße Ver­gü­tung schon seit Jah­ren igno­riert und zusätz­lich die Aus­wir­kun­gen der Infla­ti­on zu spü­ren sind. Aus wel­chem Grund der Ent­wurf eines Geset­zes zur Neu­re­ge­lung der Vor­mün­der- und Betreu­er­ver­gü­tung und zur Ent­las­tung von Betreu­ungs­ge­rich­ten und Betreu­ern trotz­dem eine Mogel­pa­ckung ist, vie­le Betreu­er sogar schlech­ter stellt als vor­her und damit zu Las­ten der betreu­ten Men­schen geht, erklä­ren wir Herrn Bun­des­jus­tiz­mi­nis­ter Dr. Mar­co Busch­mann in einer Stel­lung­nah­me zum Refe­ren­ten­ent­wurf vom 18.09.2024 hier.

Refe­ren­ten­ent­wurf zur Neu­re­ge­lung des Ver­gü­tungs­rechts

Beitragsnavigation


Mit der Nutzung dieser Website erklären Sie sich einverstanden, dass zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit Cookies verwendet und personenbezogene Daten erhoben werden.

Datenschutzerklärung