Das Bundesministerium für Justiz plant eine Neuregelung des Vergütungsrechts für Vormünder und Betreuer. Die Neuregelung soll auch zu einer Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern beitragen.
Notwendig ist eine Neuregelung des Vergütungsrechts dringend, nachdem der Gesetzgeber die nicht mehr zeitgemäße Vergütung schon seit Jahren ignoriert und zusätzlich die Auswirkungen der Inflation zu spüren sind. Aus welchem Grund der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern trotzdem eine Mogelpackung ist, viele Betreuer sogar schlechter stellt als vorher und damit zu Lasten der betreuten Menschen geht, erklären wir Herrn Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 18.09.2024 hier.